Messer, Recht und Waffengesetz oder wie lang darf mein Messer sein?

Kein einfaches Thema.

So viel ist sicher.

Es ist immer wieder die Frage danach, was verboten ist und was nicht, die Messerfreunde besonders interessiert.

Schnell bekommt man den Eindruck im Grunde sei alles irgendwie verboten und man mache sich strafbar sobald man das Haus mit einem Messer verlässt.

Ganz so schlimm ist es aber nicht.

Ich will dir einen Überblick darüber geben was wirklich verboten ist, ob es Messer gibt die zu lang sind um sie zu tragen und was du sonst noch wissen musst zum Thema Messer, Recht und Waffengesetz.

Welche Messer sind verboten?

Das wichtigste gleich mal zuerst, nämlich genau die Messer die laut dem deutschen Waffengesetz komplett verboten sind.

  • Fallmesser
  • Butterflymesser
  • Faustmesser
  • Springmesser (Automatik-Messer)
  • Einhandmesser

Aber wir wären nicht in Deutschland, wenn es nicht auch gleich ein paar Ausnahmen geben würde.

Faustmesser sind z.B. nicht verboten, wenn du im Besitz einer jagdrechtlichen Erlaubnis bist.

Besonders kniffelig wird es bei den Springmessern.

Hier gilt das Verbot für Messer deren Klinge nach vorne herausspringt, deren Klinge über 8,5 cm lang ist und für Messer mit beidseitig beschliffener Klinge.

Andere Springmesser gelten rechtlich als Taschenmesser und sind erlaubt.

Es gibt noch andere Messer die verboten sind z.B. Hieb- und Stoßwaffen die Vortäuschen ein anderer Gegenstand zu sein oder anderweitig als täglicher Gebrauchsgegenstand erscheinen.

Kleines Beispiel gefällig?

Mit dieser Beschreibung sind Gürtelmesser gemeint oder auch Messer die sich in Füllfederhaltern oder Spazierstöcken verbergen lassen.

Bei Hieb- und Stoßwaffen geht es in diesem Zusammenhang übrigens nicht nur um Messer.

Als Hieb- und Stoßwaffen bezeichnet man alle Waffen die dazu bestimmt sind unter Nutzung der eigenen Körperkraft Verletzungen beizubringen.

Das kann durch Hiebe, Stoßen aber auch Schlagen und Werfen passieren, bestes Beispiel ist hier wohl der Schlagring.

Außerdem sind z.B. die bei den Ninjas sehr beliebten Wurfsterne ebenfalls verboten.

Der Umgang mit Hieb- und Stoßwaffen ist zwar gestattet, wenn du das 18. Lebensjahr vollendet hast.

Allerdings dürfen diese Waffen nicht auf öffentlichen Vergnügungen, Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Märkten mitgeführt werden.

Also der besitz ist nicht verboten aber das Tragen in der Öffentlichkeit.

Trageverbot für Messer

Die Liste der wirklich verbotenen Messer ist gar nicht so lang, aber es geht noch ein bisschen weiter.

Seit April 2008 gilt bei uns ein öffentliches Trageverbot für bestimmte Messer.

Messer die unter das Trageverbot fallen sind:

  • Klappmesser mit Arretierung die einhändig zu öffnen sind.
  • Feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12cm.
  • Alle Messer die als Hieb- und Stichwaffe eingestuft werden (Dolche und Springmesser).

Aber was bedeutet jetzt Trageverbot?

Das Trageverbot verbietet nicht den Besitz dieser Messer, jedoch dürfen sie nicht offen und zugriffsbereit mitgetragen werden.

Das Trage- bzw. Führverbot lässt sich umgehen, wenn ein anerkannter Zweck geltend gemacht werden kann, warum du das Messer tragen musst oder willst.

Ein Beispiel wäre die Nutzung des Messers im Beruf aber auch zur Jagd wäre ein solcher Grund.

Diese Ausnahmen sind aber nie pauschal zu betrachten und du solltest sie immer mit den zuständigen Behörden klaren.

Unterschied zwischen Besitz und Führen eines Messers

Um alle restlichen Unklarheiten zu beseitigen will ich noch kurz klären was Besitz und Führen für einen Messerbesitzer bedeutet.

Ist der Besitz verboten, dann darf man die Waffe (das Messer) nicht haben.

Nicht Zuhause in der Garage oder sonst irgendwo.

Ist nur das Führen des Messers verboten betrifft das den öffentlichen Raum.

Ein Messer das unter das Führverbot fällt darfst du also im eignen Haus und Garten ohne Einschränkung nutzen.

Mit in den Supermarkt solltest du es aber lieber nicht nehmen.

Eine Ausnahme für das Führverbot gibt es, wenn das Messer in einem geschlossenen Behältnis transportiert wird.

Nach §52 III Nr.1 WaffG riskiert jeder der ein verbotenes Messer besitzt bzw. damit umgeht eine Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder eine Geldstrafe.

Wer gegen das Führverbot verstößt und eine nicht grundsätzliches Messer dabei hat, der begeht nach §53 Nr.21a WaffG eine Ordnungswidrigkeit die mit bis zu 10.000 Euro Strafe geahndet werden kann.

Weitere Informationen

Ulrich Dehler hat in seinem Video zum Thema Messerrecht eine sehr gute Übersicht geschaffen und vor allem ist das Video dank seiner vielen Beispiele sehr sehenswert.

Hier sind Teil 1 und auch Teil 2.

Im ersten Teil geht es um Klappmesser und dann im zweiten Teil um feststehende Messer, Äxte und andere Werkzeuge wie z.B. Rettungsmesser.

Wichtiger Hinweis

Die Informationen auf dieser Seite sind unverbindlich und ich übernehme keine Gewähr auf Vollständigkeit oder Rechtssicherheit.

Dieser Artikel dient zur Aufklärung und ist keine Rechtsberatung.

Weitere Details zum Waffengesetz findest du z.B. unter:

Ich konnte hoffentlich ein wenig Licht ins Dunkel bringen und du wweisst jetzt welche Messer erlaubt sind, welche Messer verboten sind und welche unter das Führverbot fallen.

Falls du Fragen hast, kannst du mir gerne einen Kommentar schreiben.